Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht). Wir beraten und vertreten einerseits Arbeitgeber in allen Fragen im Zusammenhang mit ihren Mitarbeitern (Stellenausschreibung, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Umgruppierung, Kündigung) und der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrats (Beteilung des Betriebrats gem. BetriebsverfassungsG, Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen). Andererseits vertreten wir auch Arbeitnehmer in allen Fragen zu ihrem Arbeitsverhältnis (Eingruppierung, Kündigung, Zeugnis, Abfindung bei Ausscheiden)