Erbschaftsteuerfalle für Ausländer mit Wohnung in Deutschland

Vielen Ausländern ist nicht bewusst, dass sie in Deutschland nicht nur mit ihrem Einkommen, sondern nach § 2 ErbStG in Deutschland auch dann mit der in irgendwelchen anderen Staaten der Welt angesiedelten Vermögensmasse der inländischen Erbschaftsteuerpflicht unterfallen, wenn ein sogenannter Inlandsbezug gegeben ist.

Dieser Inlandsbezug entsteht schon dann, wenn der Erbe für wenige Wochen eine Wohnung im Inland hat oder hier eine Zweitwohnung unterhält. Hat also beispielsweise eine wohlhabende Privatperson aus Österreich (wo die Erbschaft­steuer komplett abgeschafft wurde) in Deutschland eine Wohnung, so wird im Todesfall sein gesamter Nachlass, unabhängig davon in welchem Land der Erde er sich räumlich befindet, der deutschen Erbschaftsteuer unterworfen.

Die hier angesprochenen Fragen betreffen beispielsweise auch ausländische Studierende, die in Deutschland (wegen der hohen Qualität der Hochschulausbildung hier) ihr Studium absolvieren. Stirbt in diesen Fällen während des Studienaufenthaltes in Deutschland ein Elternteil der ausländischen Studenten, so ist das gesamte, auf den ausländischen Studenten mit Aufenthalt in Deutschland entfallende Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer zu unterwerfen.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Vermeidung der Erbschaftsteuer

DBAs gibt es nur mit den USA, Griechenland, Frankreich, Dänemark und der Schweiz. Bei Sachverhalten mit Bezug zu Österreich oder Schweden, wo die Erbschaftsteuer jeweils abgeschafft ist, ist mit Zahlung der deutschen Erbschaftsteuer an das Finanzamt zwar die Steuerschuld beglichen, bei rechtzeitiger Beratung und entsprechender Gestaltung wäre hier aber Erbschaftsteuer möglicherweise zu vermeiden.

Hinzuweisen ist auf die nach § 30 ErbStG bestehende gesetzliche Pflicht, Erbschaftsteuerfälle binnen drei Monaten dem Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. Da diese rechtlichen Zusammenhänge vielfach nicht bekannt sind, kann es in derartigen Situationen auch leicht zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Steuererklärungspflicht kommen.

In jedem Fall sollten derartige Fallgestaltungen wie Ausländer mit Wohnung in Deutschland auf derartige Steuerrisiken hin geprüft werden.