Aktueller Beratungsbedarf bei erb- und nachfolgerechtlichen Gestaltungen

Das Nominalvermögen ist Stand Januar 2023 im Vergleich zu dem Stand 2010 inflationsbedingt um etwa 20 % angewachsen. Demgegenüber sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer seit 2009 unverändert geblieben. Geändert worden sind jedoch zum 01.01.2023 die Bewertungsvorschriften für Grundbesitzvermögen.

Wer also bislang an Kinder ein Vermögen von 400.000,00 Euro weiter gab und damit unter der Freibetragsgrenze blieb, muss damit rechnen, dass bei heutiger Wertentwicklung, insbesondere bei Immobilienvermögen, die Freibetragsgrenze um 80.000,00 Euro bis 100.000,00 Euro überschritten wird und eine entsprechende Verfügung Erbschaftsteuer auslöst.

Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund geänderter Bewertungsvorschriften für Grundbesitzvermögen seit dem 01.01.2023 sollten bestehende Testamente im Hinblick auf ihre erbschaftsteuerlichen Auswirkungen überprüft werden.