12 Dez FALLSTRICKE IM AGB-RECHT
Weitgehend unbekannt sind die Risiken, die sich für Vertragspartner daraus ergeben können, dass nicht nur das „Kleingedruckte“ der gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegt, sondern auch Vertragsklauseln, die nicht ausdrücklich verhandelt worden sind. Für Verträge, auf die deutsches Recht anzuwenden ist, gelten seit dem 01.01.2002 die §§ 305 ff BGB. Danach...