TRANSPARENTE GESTALTUNG UNSERER LEISTUNGEN
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Vereinigungen, Vereine, Stiftungen aber auch Privatmandanten in rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen im Vorfeld von Vertragsgestaltungen, bei späteren Auseinandersetzungen oder gerichtlichen Konflikten. Dabei begleiten wir unsere Mandanten von der Existenzgründung über spätere Ausweitungen des Gesellschafterbestandes, Unternehmensan- und -verkäufe, aber auch in der laufenden Vertragsgestaltung von komplizierten Werkverträgen oder Kooperationsverträgen mit den Geschäftspartnern der Mandanten. Da unsere Tätigkeit auch die Beratung von Mandanten bei deren Auslandsaktivitäten umfasst, ist die sichere Beherrschung der englischen und französischen Sprache in Wort und Schrift für alle Anwälte unserer Kanzlei selbstverständlich.
Wir erbringen unsere Beratungsleistungen grundsätzlich auf der Rechtsgrundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und der dazu bestehenden Vergütungs-verordnung. Im Einzelfall und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erbringen wir unsere Beratungsleistung auch unter Berechnung eines am Zeitverbrauch be-messenen Honorars. Einzelheiten hierzu erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.