Ihre Karlsruher ANwaltskanzlei

Seit über 35 Jahren für Sie da!

Leistung unserer Anwaltskanzlei im Detail

Unsere Anwaltskanzlei verfügt nicht nur über mehr als 35 Jahre Erfahrung in der juristischen Arbeit,
sondern bietet auch ein besonders breites Tätigkeitsfeld an.

Unsere juristische Beratung und Vertretung ist in folgenden Bereichen für Sie tätig:

Unser Kundenkreis bezieht sich dabei nicht nur auf Karlsruhe. Wir sind bundesweit auch für Mandanten z. Bsp.in Frankfurt a.M., Dresden und Görlitz tätig.

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Steuerrecht

  • Familienrecht

  • Erbrecht

  • Stiftungsrecht

  • Vereinsrecht

  • Arbeitsrecht

  • Vertragsrecht und das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Handels- und Gesellschaftsrecht

Dieser Bereich regelt das Innen- und Außenverhältnis von Personengesellschaften, wie BGB-Gesellschaft, OHG, KG oder Erbengemeinschaften sowie Kapitalgesellschaften. Zu letzteren gehören zum Beispiel Aktiengesellschaften, GmbHs oder Genossenschaften.

Wir unterstützen Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht zu allen Fragen rund um Gründungen, Finanzierungen, Kapitalbedarf und Genehmigungen. Auch setzen wir Gesellschaftsverträge für Sie auf und beraten Sie laufend in Sachen Gesellschafterversammlungen und –beschlüsse, Beteiligungskäufe und -verkäufe (einschließlich Due Diligence und Unternehmenswertermittlungen) und bei Auseinandersetzung unter Gesellschaftern.

Immer mehr an Bedeutung gewinnt dieser Bereich auch für Stiftungen. Auch hier haben wir umfangreiche Erfahrungen gesammelt und können Sie juristisch umfassend beraten, z. B. bei Vermögensnachfolge oder bei der Förderung und Verfolgung der Stiftungsziele.

Allgemeine Bestimmungen des Handels- und Gesellschaftsrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 705 ff. BGB) sowie in speziellen Gesetzen (z.B. HGB, GmbHG und AktienG).

Steuerrecht

Im Steuerrecht dreht sich alles um Gesetze rund um die Erhebung und Festsetzung diverser Steuern in Deutschland. Zusätzlich gibt es zahlreiche Einzelgesetze (z.B. Jahressteuergesetz), in denen weitere Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld aufgeführt werden.

Das deutsche Steuerrecht ist sehr kompliziert, intransparent und umfassend. Schnell passieren hier Fehler, die Ihnen viel Geld kosten können. Unsere Kanzlei hat sich daher auf diesen juristischen Bereich fokussiert und kann Sie auf diesem Gebiet fachkundig beraten.

Wir haben uns insbesondere auf das Einkommensteuerrecht (mit Lohnsteuer), Bilanzsteuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie Umsatzsteuerrecht spezialisiert. Da es auf dem Gebiet der Steuern häufig gravierende Neuerungen und Änderungen gibt, bilden wir uns hierzu jährlich fort. So können wir Ihnen auch die bestmögliche Beratung zu Sonderregelungen und den zahlreichen Ausnahmen bieten.

Vertragsrecht und das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Im Vertragsrecht dreht sich alles rund um das Thema Vertragsverhandlungen. Dabei geht es sowohl um die Phase der Einigung zweier oder mehrerer Vertragsparteien und infolge auch um die damit verbundene Willenserklärung, d.h. den Vertragsabschluss. Sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privaten Bereich kann ein Vertragsabschluss schriftlich oder formfrei erfolgen.

Die Kanzlei Wülfrath & Partner unterstützt Sie bei der Gestaltung von Vertragsinhalten, beim Abschluss von Verträgen, aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um das Vertragsrecht. Dabei ist es unerheblich, um welches Rechtsgeschäft es geht. Wir beraten Sie u.a. zum Leistungsaustausch von Gütern und Dienstleistungen oder der Lizenzierung von immateriellen Rechten (Patente, Marken), aber auch zu Miet- oder Leasingverträgen.

Neben den Vertragsinhalten finden noch weitere Rechte hier Beachtung, u.a. das BGB, was auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet. Außerdem beschäftigen wir uns mit dem Recht von internationalen Verträgen, das oft von den deutschen Gesetzen abweicht.

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein sehr sensibles Rechtsgebiet, denn meist sind Kinder involviert und Menschen, die sich nahestanden. Hier werden alle Vorschriften des BGB bezüglich Ehen, Lebenspartnerschaften und Scheidungen behandelt. Das BGB regelt dabei sowohl die Rechtswirkungen der Ehe/Lebenspartnerschaften, das Güterrecht und die Aufhebung von Lebenspartnerschaften und Ehen.

Weiterhin umfasst das Familienrecht Unterhaltsregelungen, den Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Das BGB regelt außerdem den rechtlichen Status von eheähnlichen Gemeinschaften und Verlöbnissen.

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Familienrechts, um für alle Beteiligten eine passende Lösung zu finden. In unserer Arbeit behandeln wir auch Fälle der Unterhaltspflichten, Adoptionen und Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern (Kindschaftsrecht). Ebenso vertreten wir Sie beim Familiengericht bei Angelegenheiten zu Pflegschaften und Vormundschaften.

Erbrecht

Dieser Bereich beschäftigt sich mit den Regelungen, wie Vermögen (Eigentum und andere veräußerbare Rechte) einer verstorbenen Person (Erblasser) auf eine oder mehrere andere Personen übertragen wird. Außerdem beschäftigt sich das Erbrecht auch mit den Rechten und Pflichten von begünstigten Personen/Institutionen (Erben).

Die Kanzlei Wülfrath & Partner unterstützt Sie insbesondere bei der Aufsetzung rechtsgültiger Testamente und Verfügungen. Auch mit Erbverträgen und Schenkungsverträgen sind wir bestens vertraut. Wir beraten Sie ausführlich, welche Auswirkungen diese Verträge auf die Erbschaftssteuer oder eventuelle Pflichtteilsansprüche haben. Sollte es zu Auseinandersetzungen zwischen Erben geben, vertreten wir Sie natürlich auch juristisch und ggf. vor Gericht.

Stiftungsrecht

Mit rund 24.000 Stiftungen in Deutschland wird das Stiftungsrecht immer wichtiger in der juristischen Arbeit. Geregelt ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts im BGB §§ 80 bis 89. Abhängig von der Rechtsform der Stiftung werden zudem das Zivilrecht, das öffentliche Recht, das Steuerrecht und das Erbrecht bei Stiftungen Anwendung finden.

In diesen Gesetzen werden Vorschriften zur Gründung und Handeln von Stiftungen geregelt, genauso wie zur Haftung und zur korrekten Auflösung einer Stiftung. In Teilen findet hier auch das Vereinsrecht Anwendung. Wülfrath & Partner Rechtsanwälte sind seit Jahren mit dem Stiftungsrecht vertraut und beraten Sie, wenn Sie vorhaben eine Stiftung zu gründen. Insbesondere beim Steuerrecht gibt es bei Stiftungen viele Regelungen, die vor allem für gemeinnützige Zwecke von besonderer Bedeutung sind.

Vereinsrecht

Alle Deutschen haben das vom Grundgesetz geschützte Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Regelungen dafür finden sich im Vereinsrecht, welches die verfassungsmäßigen Grenzen der Vereinigungsfreiheit konkretisiert. Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen und ist nicht auf einen wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet. Auch Vereine müssen in ihrer Arbeit verschiedene Rechte und Pflichten beachten. Beispielsweise muss ein Vorstand gewählt werden und die Meinungsbildung erfolgt durch Beschlussfassung nach Stimmenmehrheit.

Unsere Kanzlei kann Sie bei der Gründung eines Vereins beraten und auch, ob es sinnvoll ist, diesen ins Vereinsregister einzutragen. Die Rechte und Pflichten von eingetragenen Vereinen unterscheiden sich teilweise erheblich von nicht eingetragenen Vereinen. Wesentliche Unterschiede bestehen in der Haftung des Vorstands, beim Grundstückserwerb und bei Detailfragen der Vereinsorganisation und der Mitwirkung des Gerichts bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins.

Vorsorgerecht

 
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Weitere Vorteile bei der Kanzlei Wülfrath & Partner Rechtsanwälte

Gemeinsam sind wir für Sie stark. Wir erbringen unsere Beratungsleistungen jederzeit auf Rechtsgrundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und der daraus folgenden Vergütungsverordnung. Individuell vereinbarte Honorare sind nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und in Bezug auf den Zeitverbrauch jederzeit möglich.

  • Wir verfügen über ein internationales Netzwerk von Anwaltskanzleien, welches wir in den letzten Jahrzehnten sukzessive aufgebaut haben.

  • Das Tätigkeitsspektrum unserer Kanzlei ist durch die Auswahl der Anwälte und die verschiedenen Kooperationen mit anderen Anwaltskanzleien besonders vielseitig.

  • Die sichere Beherrschung der englischen und auch französischen Sprache in Wort und Schrift ist für sämtliche Anwälte unserer Kanzlei selbstverständlich.

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